Tierquälerei melden

Aus aktuellem Anlass möchten wir nocheinmal darauf hinweisen, daß wir gesetzlich nicht befugt sind Tiere zu beschlagnahmen bzw.diesen den Haltern wegzunehmen.

Wenn Sie beobachten, dass Tiere schlecht gehalten oder gequält werden, können Sie sich mit Ihren Beobachtungen (genaue Angaben von Ort, Zeit, Geschehen, ev. Zeugen) entweder an die Polizei oder an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden. Das Veterinäramt ist als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig. Es kann anhand bestehender Vorschriften die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen. Das Veterinäramt benötigt Informationen aus erster Hand, weshalb Augenzeugen sich am Besten selbst dort melden sollten.

 

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittel- und Veterinärwesen, Regionalstelle Mitte in Saarbrücken
 

 

Anschrift: Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681-99784550
Fax: 0681-99784599
E-Mail: poststelle.mitte@lsgv-luv.saarland.de
Öffnungszeiten: Mo-Do 8.30-12 u. 13.30-15.30, Fr 8.30-14

 

Immer wieder kommt es vor, dass Bürger Zeugen einer Tierquälerei werden oder ein Tier finden, dem sie helfen möchten. Was können Sie in solchen Fällen tun?

Sie haben eine Tierquälerei beobachtet?

Versuchen Sie auf jeden Fall, Ruhe zu bewahren.

  • Sichern Sie Beweise.
  • Bitten Sie Zeugen um eine eidesstattliche Versicherung.
  • Wenn immer möglich, machen Sie Fotos.
  • Notieren Sie sich Autonummern und Anschriften.

In einem eindeutigen Fall von Tierquälerei haben Sie die Möglichkeit, Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Das ist für Sie nicht mit Kosten verbunden und hilft, Tierquäler dingfest zu machen.


Okt 11, 2012 | Category: Allgemein | Comments: none




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